Abriss der Ordensregeln :
Die drei wichtigsten Säulen des Ordens:
- Keuschheit
- Armut
- Unbedingter Gehorsam
Oberster Daseinszweck des Ordens:
Das gemeinsame Gebet, die Versorgung, Pflege und Schutz der Pilger sowie der Kampf gegen die Heiden.
Dank eines päpstlichen Erlasses von 1244 durfte der Orden sich
neue Ordensregeln fassen, die heute noch bindend sind.
Sie sind dreifach gegliedert in:
- Regeln (sie enthalten Vorschriften allgemeiner Art für das Leben eines Rittermönchs)
- Gesetze (sie erläutern die Regeln, also ein Kommentar)
- Gewohnheiten (sie führen Bestimmungen über die Ordensfassung auf, hierarchische Gliederung und die Rechte der einzelnen Ordensbeamten in Krieg und Frieden)
Zu den Ordensregeln gibt es noch einen "Prolog" den Statuten. Beschlüsse des Generalkapitels und Anordnungen des Hochmeisters wird Gesetzesrang zugebilligt. Die Statuten unterscheiden vier Klassen von Brüdern:
- Ritterbrüder
- Priesterbrüder
- Sariantbrüder
- Laienbrüder
Ritterbrüder:
Sie sind in erster Linie dem Dienst an Gott durch das Gebet und dann dem Kampfe verpflichtet und frei von jeglicher Arbeit. Beim Eintritt in den Orden ist der adlige Ahnenpass notwendig (Eidliche Aussage). Deutsches Blut hingegen ist nicht erforderlich.
Priesterbrüder:
Sie sind für die Seelsorge der Ordensmitglieder und den Untertanen zuständig und schon immer Bestandteil des Ordens gewesen. Sie kümmern sich um Kunst, Kultur und Wissenschaft in der Ordensgemeinschaft. Sie unterrichten die Brüder im christlichen Glauben und sind frei von Arbeit.
Sariantbrüder:
Sie sind die nichtritterlichen Krieger und genießen auch nicht die vollen ritterlichen Rechte. Ihr äußeres Zeichen ist ein Mantel in der Farbe ihrer sonstigen Obergewänder, das weiße Tuch der Ritterbrüder dürfen sie nicht tragen, jedoch tragen sie das schwarze Kreuz wie die Ritterbrüder auf der Kleidung. Sie sind leicht bewaffnet wie ggf. Brustpanzer oder Schild. Sie haben den Status vollgültiger Kämpfer und nicht etwa nur den von Knappen. Sie sind Kämmerer oder Reisebegleiter höherer Ordensritter und dabei gleich "Diener", werden aber auch als Kurier und zu Wachdiensten herangezogen.
Laienbrüder:
Sie sind zuständig für die häuslichen, landwirtschaftlichen und gewerblichen Arbeiten. Sie werden auch "Halbbrüder" oder "Graumäntler" bezeichnet. Sie unterliegen derselben Gehorsamspflicht wie alle Brüder haben aber längst nicht alle zahlreichen Rechte und Pflichten. Sie sind hochwillkommen. Bei der Aufnahme werden sie gemäß der Ordensregel gefragt, ob sie kein Gebrechen, Krankheit, Schulden oder Bindung an einem Weib oder anderen Orden haben. Verschweigen sie eins und es kommt später ans Licht, werden sie aus dem Orden ausgestoßen. Er muss geloben alle Anweisungen die die Ordensführung gibt, ausführen, keusch und ohne Eigentum zu sein. Ein Probejahr braucht er nicht zu absolvieren.
Alle Ordensmitglieder wohnen im Konvent. Die Kleidung der Brüder ist bescheiden. Unterkleidung aus ungefärbten Leinen und wollendes Oberzeug, letzteres aus einem geschlossenen Rock, Überwurf mit Kapuze oder Gugel (Tunica) und einem Mantel. Bescheiden ist das Essen und alle essen das Gleiche ohne Naschwerk und kein Bruder darf sein Mahl außerhalb des Konvents einnehmen. Drei Tafeln sind es gewöhnlich, die 1. für die Ritter, die 2. Sariant- und Laienbrüdern und die 3. den Knechten. Es wird geschwiegen beim Essen, außer ein besoldeter Vorleser der den "Hunger nach Gottes Wort" stillt. Hundehaltung für Ordensbrüder ist verboten und Wachhunde dürfen nicht ins Ordenshaus. Die Jagd ist Ordensbrüdern untersagt, nur der Hochmeister, Gebietigern und Komturen ist sie gestattet. Das Recht einen Falken als Staatsgeschenk zu machen steht nur dem Hochmeister zu. Der Kriegszug ist stark diszipliniert. Nimmt der Hochmeister nicht teil, hat der Ordensmarschall den uneingeschränkten Oberbefehl. Strenge Marschordnung niemand darf die Rotte verlassen und von der Fahne darf sich nur der entfernen, der die Erlaubnis hat. Die Waffen dürfen nur auf Befehl abgelegt werden. Im Lager herrscht strenge Disziplin. Ein kleiner Platz wird für den Feldgottesdienst hergerichtet, mit tragbaren Altar "Kapelle". Der sakrale Bezirk wird mit Seil umspannt. Teilnahme an der Messe ist Pflicht. Es wird kreisförmig um die Fahne gelagert und niemand entfernt sich weiter, als das der Ruf des Adjutanten nicht mehr gehört wird.
Hierarchie:
Der Hochmeister ist gleich der Landesherr. Er wird vom Generalkapitel auf Lebenszeit gewählt.
Als Berater stehen ihm fünf sogenannte Großgebieter zur Seite: Der Großkomtur, der Marschall, der Treßler, der Trappier und der Spittler. Sie sind keine Fachminister sondern echte Ratgeber des Hochmeisters. Diese Reihen sich wie folgt in die Hierarchie ein.
Großkomtur:
Der wichtigste nach dem Hochmeister. Er vertritt diesen in Abwesenheit und hat die Oberaufsicht über den Ordensschatz, alle Vorräte, Magazine, Handel und Schifffahrt. Er ist sozusagen die rechte Hand des Hochmeisters und kümmert sich um die Verwaltung des Landes.
Marschall:
Hat die Aufsicht über das gesamte Heer. Er ist Oberbefehlshaber im Krieg wenn der Hochmeister nicht dabei ist und selbst der Großkomtur muss sich dann dem Marschall fügen.
Treßler:
Verwaltet die Ordenskasse und den Ordensschatz.
Trappier:
Untersteht das gesamte Bekleidungswesen, außer die Rüstungen der Kämpfer, für die ist der Marschall verantwortlich.
Spittler:
Ist zuständig für alle Spitaleinrichtungen mit allem verwaltungstechnischen Organisationen.
Das Ordensland ist in Komtureien gegliedert, der jeweils ein Komtur vorsitzt und diese verwaltet.